Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Landesbeamter; Akteneinsicht; Personalakte; Sachakte; personenbezogene Daten; behördliche Ermittlungen zum Zwecke einer zivilrechtlichen Klage; zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fachkundenachweis eines Landgerichtsarztes im Rahmen der Rückforderung von Vergütungsansprüchen für technische Laborleistungen mangels Liquidationsrechts
- rewis.io
Keine Akteneinsicht eines Landgerichtsarztes in Akten betreffend die Vorbereitung der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BG BY Art. 107 Abs. 2
Fachkundenachweis eines Landgerichtsarztes im Rahmen der Rückforderung von Vergütungsansprüchen für technische Laborleistungen mangels Liquidationsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.02.2015 - M 5 E 14.4380
- VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423
- VG München - M 5 E 14.4380 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88
Beamter - Disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten - Personalakten - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423
Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) zu rechnen ist, hängt demzufolge davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. auch BVerwG, B.v. 20.2.1989 - 2 B 129/88 - juris Rn. 2).Damit wird deutlich, dass der Gesetzgeber mit Art. 107 BayBG eine beamtenrechtliche Spezialvorschrift schaffen wollte, die dem Beamten eine Einsichtsmöglichkeit in Bezug auf seine Person erhobenen Daten ermöglicht, wenn und soweit diese in einem (unmittelbaren) Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen (so bereits BVerwG, B.v. 20.2.1989 - 2 B 129/88 - juris Rn. 2).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 1 B 1260/14
Akteneinsichtsrecht eines Beamten in eine E-Mail der Vorgesetzten an das …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2015 - 3 CE 15.423
vorhandene disziplinarisch relevante Vorgänge gegenüber dem Zweck der Aktenanlage - Geltendmachung zivilrechtlicher Rückforderungsansprüche - zurücktreten und allenfalls der Flankierung des behaupteten zivilrechtlichen Anspruchs dienen (vgl. zur Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung: OVG Münster, B.v. 7.1.2015 - 1 B 1260/14- juris Rn. 42).
- VGH Bayern, 27.01.2016 - 5 CE 15.2140
Erfolglose Beschwerde wegen Unterlassung
Soweit sich der Antragsteller angeblich gegen den Tatbestand des angefochtenen Beschlusses, tatsächlich hingegen gegen Seite 9 des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. April 2015 (3 CE 15.423) wendet, kann dies auf den Bestand des angefochtenen Beschlusses keinen Einfluss haben. - VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17 Personenbezogene Daten sind gemäß § 32 Nr. 1 ThürDSG alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen (zum Rückgriff auf das Datenschutzrecht vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 CE 15.423 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
- VG München, 08.09.2015 - M 10 E 15.1069
Antrag auf Unterlassung einer Äußerung durch eine Landgerichtspräsidentin
Die Beschwerde hiergegen lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. April 2015 ab (3 CE 15.423).